Allgemeine Geschäftsbedingungen der FF & Meer GmbH

1. Allgemeine Bestimmungen

Allen an die FF & Meer GmbH (nachfolgend auch „Reisevermittler“) übermittelten Aufträgen und Anfragen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie werden Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler ein Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.

2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

2.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers

3.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht - nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen - in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen gemäß dem Buchungsauftrag des Kunden, sowie in der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.

3.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.

3.3 Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, es wird ein gesonderter Auskunftsvertrag abgeschlossen.

 

4. Vergütungen, Inkasso, Zahlungen

4.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten.

4.2 Die vorstehenden Regelungen gelten gleichfalls für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.

4.3 Einem Zahlungsanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund Mängeln des vermittelten Reisevertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, diese Ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

5. Reiseunterlagen

5.1 Den Kunden trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt, wenn die in Ziffer 5.1 bezeichneten Umstände für den Reisevermittler nicht erkennbar waren.

 

6. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden

6.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Unternehmen.

6.2 Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

 

7. Haftung des Reisevermittlers

7.1 Ohne ausdrückliche entsprechende Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler nicht für Mängel der Reiseleistung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.

7.2 Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung bei einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit des Kunden. Im Fall der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten des Reisevermittlers ist dessen Haftung auf die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Reisevermittlers beschränkt.

 

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.2 Erfüllungsort ist der Sitz der FF & Meer GmbH in München. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – München vereinbart.

 

9. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

Die FF & Meer GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

10.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
 

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